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Neue Europäische Bauproduktenverordnung (BauPVo) Nr. 305/2011 tritt in Kraft
Zum 1. Juli 2013 tritt die europäische Bauproduktenverordnung (BauPVo) Nr. 305/2011 in Kraft. Sie löst die bisherige Bauprodukten-Richtlinie ab, wodurch der innereuropäische Warenverkehr wesentlich transparenter wird.
Für den reibungslosen Ablauf des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union sind einheitliche Richtlinien eine Grundvoraussetzung. Die bisherige Bauprodukten-Richtlinie musste durch nationale Gesetze umgesetzt werden, wodurch es zu erheblichen Unterschieden in den einzelnen Mitgliedsländern gekommen ist. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde die Richtlinie überarbeitet und im Jahr 2011 als Europäische Verordnung verabschiedet.
In der BauPVo geht es vor allem darum, die Nachweisverfahren, dass ein Produkt die Anforderungen auch erfüllt, zu vereinfachen. Die altbekannte EG-Konformitätserklärung wird somit durch eine Leistungserklärung ersetzt, die von jedem Hersteller, der ein Bauprodukt mit CE-Zeichen in den Verkehr bringt, zur Verfügung gestellt werden muss. Dabei ist es unabhängig, ob das Produkt nach einer europäischen harmonisierten Norm oder nach einer technischen Bewertung hergestellt wird. Der Hersteller übernimmt die alleinige Verantwortung für die in der Leistungserklärung gemachten Angaben. Alle Leistungserklärungen, die die Produkte der ITW Befestigungssysteme GmbH betreffen, können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
www.itwcp-techdocs.eu oder www.itw-befestigungssysteme.de
- Dateien:
2013-06-28_Bauprodukte_nach_EU-Verordnung.pdf65 K
